Warum ist es in manchen Schulen unüblich, außer dem gesetzlich vorgeschriebenen Einführungsabend zu Beginn des Schuljahres
die Eltern zu weiteren Elternabenden einzuladen?
Auf diese Frage erhält man oft folgende erschreckende Antworten/Gegenfragen:
Es kommt ja doch keiner. (Eltern)
Was soll ich denn erzählen? (Lehrer)
"Keine Zeit" ist kein Argument, sondern eine Frage der Prioritätensetzung!
Auch der Glaube daran, die Schule bzw. der Lehrer wird's schon richtig machen, ist weit verbreitet.
ZITAT
...Das Bestimmungsrecht des Staates in der schulischen Erziehung wird jedoch durch das elterliche Erziehungsrecht begrenzt...
...Die Eltern üben ihre Rechte dabei zum einen auf der Grundlage des Elternrechts individuell aus, zum anderen kollektiv durch die Elternvertretungen...
Klassenelternsprecher (Elternbeirat) werden nicht selten diejenigen, die sich für dieses Amt "opfern".
Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen heißt es im Artikel 65 Absatz 2:
ZITAT
Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere, das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren.
Mancher Elternbeirat sieht seine Hauptaufgabe im Organisieren eines Sommerfests. Daher ist es durchaus verständlich,
wenn sich Eltern nur ungern dazu bereiterklären, diesen Aufwand zusätzlich zur eigentlichen Verantwortung des
Klassenelternsprechers auf sich zu nehmen.
Erfreulich ist, daß wir hier in Garching auf dem besten Weg sind, diese Aufgaben voneinander zu trennen und der
Elternbeirat sich künftig mehr seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann.